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"de aetate lunae si quis computare non polest", soll er sich dieser Alphabete bedienen 1). Kein Wunder dass nach seinem Vorgang die meisten Kalenderschreiber die Lunarbuchstaben verzeichneten, wie folgende Kalender ergeben, die ich, weil ich mich auf den einen und den andern noch zu berufen haben werde, gleich hier aufzähle und soweit erforderlich beschreibe:

1. Kalendarium ex Cod. Rhenaugiensi saec. VIII. in Gerbert monum. liturg. Alemanniae 1, 455. Die 59 Lunarbuchstaben gehen den römischen Daten voraus, im Druck sind sie ohne Grund teils durch Majuskel, teils durch Minuskel wiedergegeben, die Alphabete sind nicht unterschieden. Vom 13. April an bis 27. Mai ergänzt der Herausgeber den Kalender aus einem S. Gallener Codex saec. X, dem die L. lunares fehlen; ebenso vom 14. Juli bis zu Ende. Die Maitage 28 - 31, die Juni- und ersten Julitage aus dem Cod. Rhenaug. haben die ihnen zukommenden Lunarbuchstaben.

2. Martyrologium Gellonense um 804 geschrieben, in d'Achéry spicil., ed. nova 2, 25. Beginnt wie das vorhergehende Kalendarium mit 25. Dez. mit der L. lunaris E, so dass 31. Dez. L hat und am 1. Jan. das System von 59 Buchstaben mit A beginnt.

3. Kal. Salisburgense im Cod. Vindob. 387. Den größten Teil der Handschrift füllt eine Umarbeitung von Beda's de temporumn ratione aus, in der die Reihenfolge der von Beda behandelten Gegenstände wesentlich verändert, die Mehrzahl der Kapitel aber diesem wörtlich nachgeschrieben ist. Richtig hat schon Pertz im Archiv 3, 530 die unter der Aufschrift "argumentum ad annum mundi inveniendum etc." vorkommenden und durch Korrektur verderbten Ziffern wieder hergestellt als 809; dieselbe Jahreszahl wird als annus pracsens in den späteren Rechnungen aufgeführt. Aber aus diesem Umstande allein darauf schließen zu wollen , dass der Codex 809 geschrieben ist, wäre gewagt, da wie zahlreiche Handschriften von Beda beweisen, auch die Kopisten die zunächst nur auf die Abfassungszeit des betreffenden Werkes bezüglichen Datierungen beibehielten.


1) De temp. rat. cap. XXIII. Giles 6, 192: "quod si adeo quis deses vel hebes est, ut absque omui labore computandi lunae cursum scire voluerit, innitatur alphabetis quae in annali videlicet libello juxta cursum distincta lunarem, ubi duos lunae circuitus, id est quinquagenos et novenos dies terna tenent alphabeta... discernendi etiam gratia primum de ternis alphabetum nudis utrinque literis, secundum subnotatis, tertium supernotatis determinandum providit antiquitas.