- 40 -

demnach sind alle Reihen erschöpft, wenn die letzte mit 2 beginnende Reihe erledigt ist. Es muss somit 8 − u = 2, demnach u = 6 oder vielmehr = 6 + 30 = 36 sein; es ist dies in den Jahrhunderten 8200 − 8499 der Fall (s. oben S. 33). Vom Jahre 8500 an, wo u = 37 (oder 7) ist, kehren, freilich nicht in der früheren Reihenfolge, die Reihen wieder (s. die vorstehenden zwei Tabellen).

Aus der Epakte erhält man durch Zuzählen der dem Alter von 30 Tagen noch fehlenden Tage den letzten Tag des laufenden Mondes und dadurch den stets in den Januar fallenden nächsten Neumondstag; der letzte Tag des Mondes fällt somit auf den (30 − E)ten Januar, der erste Neumond auf den folgenden Tag, also auf den (31 − E)ten Januar. Da ferner Januar und März Neumonde und Vollmonde an demselben Tage haben, so fällt der Osterneumond auf den (31 − E)ten März, der 13 Tage später eintretende Ostervollmond auf den (31 − E + 13)ten = (44 − E)ten März. Weil aber, wie wir gesehen, nach den kirchlichen Bestimmungen der Ostervollmond niemals vor den 21. März fallen darf, so muss, wo (44 − E < 21 ist, stets der nächste 30 Tage später eintreffende Vollmond genommen werden; es ist dies bei den Epakten 24 − 29 der Fall. Somit ist die Ostergrenze sehr leicht aus der Epakte E zu bestimmen; sie ist nämlich der (44 − E)te oder bei den Epakten 24 − 29 der (44 − E + 30)te März.

Aus allen diesen leichten Operationen entsteht die Reihe der den Epakten entsprechenden Ostergrenzen, wie sie später S. 42) verzeichnet sind.

Der Begriff der Epakte ist ein in sich fest bestimmter, da er das Mondalter bezeichnet. Trotzdem spricht man insofern von verschiedenen Epaktenarten, als der Tag, für dessen Beginn das Mondalter verzeichnet wird, verschieden ist; dieser Tag wird bei den Computisten sedes epactarum, Epaktensitz genannt. Hiernach sind 365 Arten an sich möglich und denkbar. Die bisher besprochene und im gregorianischen Stil ausschliesslich gebrauchte hat als sedes den 1. Januar (oder 1. März); zu Ehren des schon früher erwähnten Arztes Luigi Lilio, welcher diese Epakte für die Osterrechnung im neuen Stil zuerst in Vorschlag brachte, nennt man sie die lilianische Epakte; richtiger wäre, da bereits die Alexandriner diese Epakte ausgesonnen hatten, die Benennung "alexandrinisch-lilianisch". Dort, wo man das Jahr mit dem 1. September begann, war dieser Tag sedes epactarum. Auch die früher erwähnten Zahlen δ und ε sind Epakten mit dem Sitz am 23. Januar (März) bzw. 7. Januar (März). Dionysius Exiguus und Beda wählten für ihre Berechnung die Epakte δ, weil sie durch die Theorie von selbst gegeben ist und allen anderen Berechnungen zu Grunde liegt. Der 23. März als sedes, die vielen Chronologen wunderlich erscheint, ist als Osterneumondsdatum der jul. Jahre mit der goldenen Zahl 1 so selbstverständlich, dass man erstaunt sein müsste, wenn dieser Termin nicht genommen worden wäre. Diese Epakte ist somit keineswegs "kompliziert und verballhornt", sondern ganz natürlich. Nur sagten die mittelalterlichen Computisten in ihrer Weise, die sedes derselben sei der 22. (statt 23.) März, wohl deshalb, weil dies Datum der früheste denkbare Ostertermin ist.[1]


1 Geradezu verwirrend ist die zur Zeit der Kalenderreform aufgestellte und als ein unvertilgbares Inventarstück in fast allen chronologischen Werken vorfindliche sehr unpassend "julianisch" benannte Epakte, bei der man die Mondgleichung jener Zeit (die Zurücksetzung der Monddaten um 3 Tage) in Anrechnung brachte, nicht dagegen inkonsequenterweise die Sonnengleichung. Durch sie entsteht die Epaktenreihe: 11, 22, 3... 18, 29. Auch jene alexandrinischen Epakten, wie sie bei E. Schwartz a. a. O. S. 74 verzeichnet sind, haben als sedes den 1. Januar, aber diesen mitgerechnet, streng genommen also den 2. Januar. Sie sind daher um 1 höher als die von uns berechneten Epakten. − Die Epakten bei Victorius sind von der goldenen Zahl 7 ab um 2 höher. Auch sie finden hier keine Beachtung.