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Durch die Auslassung von 10 Tagen wird nun insofern das angemaßte Recht der Frauen verletzt, als nun die Männer zwei Marterwochen, nach altem und neuem Kalender nämlich, annehmen; daher trachten die ersteren darnach, den Papst zu bekriegen und ihn zur Rücknahme seines Werkes zu zwingen. Da der Dichter sichtlich auch unter der Herrschaft seiner Ehehälfte schmachtet, so sollte man meinen, er stünde auf Seite des Gregorianischen Kalenders; aber mit nichten, er zieht es noch immer vor, auf der Erde die durch die Weiber angezündete Hölle zu ertragen, als im ewigen Feuer mit den Papisten zu braten.

III. Katholische Antworten.

Alle diese heftigen Angriffe gegen den Kalender mussten natürlich auch auf katholischer Seite zu Erwiderungen führen; wir bemerken aber eine auffallende Ruhe, die wohl nur darin ihre Erklärung finden kann, dass man erwartete, von Rom aus werde eine energische Entgegnung erfolgen. Dort aber ignorierte man alle diese Angriffe, und erst als eine sachliche Opposition sich entwickelte, da sah man sich genötigt, in den Kampf einzutreten. Ganz jedoch fehlte es doch nicht an Erwiderungen, die natürlich auch über das Ziel hinausschießen; aber die Maßlosigkeit der Gegner macht es ihnen leicht, eine gewisse geistige Überlegenheit zur Schau zu tragen.

Die erste Widerlegung erfuhren die Gegner von jenem Dr. Fabricius, dessen Gutachten über die Reform wir kennen gelernt haben. Freilich ist dieselbe nicht in die Öffentlichkeit gedrungen, denn es lässt sich kein Druck nachweisen, aber sie war für den Kaiser bestimmt und hat insofern Bedeutung. [1]


1 Die Schrift des Fabricius findet sich handschriftlich im Cod. Vindob. 10711. Auffallend ist dabei, dass sich dieselbe auf der kaiserlichen Hofbibliothek findet, während alle Schriftstücke über die Kalenderfrage in zwei Fascikeln des Haus-, Hof- und Staatsarchives zusammengetragen sind. Durch diesen Umstand könnte man versucht werden, anzunehmen, dass Fabricius die Schrift an den Kaiser nicht eingereicht habe, zumal da der vorliegende Codex nicht Entwurf, sondern Reinschrift ist. Dass sie auf Befehl des Kaisers abgefasst ist, sagt Fabricius ausdrücklich nebst Angabe der Veranlassung hiezu; außerdem findet sich auf dem Briefe des Pfalzgrafen die Kanzleinote vom 26. Sept. / 6. Oktober: "diese Censura soll dem Dr. Fabricius zur Begutachtung zugestellt werden". Maestlin erzählt in seiner zweiten Arbeit — dem Alterum Examen — dass ein Mathematiker von bedeutendem Ruf wider ihn geschrieben habe, aber durch höhere Autorität verhindert worden sei, die Schrift zu veröffentlichen, da sie allzu starke Ausfälle gegen seine Person enthalten habe. Möglich ist es immerhin, dass dies auf Wahrheit beruht, und dann könnte man es recht gut auf des Fabricius Schrift beziehen, in Hinblick auf die Ängstlichkeit, mit der man am kaiserlichen Hofe bemüht war, eine Einigung in der Kalendersache herbeizuführen.