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H 41
O1 24
42
25
43
25
44
25
45
26
46
26
47
27
48
27
49
27
50
28
51
29
52
28
53
29
54
30
55
30
 
H 56
O1 30
57
31
58
31
59
1
60
1
61
1
62
2
63
3
64
2
65
3
66
4
67
5
68
4
69
5
70
6
H 71
O1  6
72
6
73
7
74
7
75
8
76
8
77
8
78
9
79
10
80
9
81
10
82
11
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11
84
11
85
12
86
12
87
13

Zwei Sonderbestimmungen des gregorianischen Stils.

Im gregorianischen Stil hat man zwei willkürliche Sonderbestimmungen eingeführt: 1. Die späteste Ostergrenze, der 19. April, wird regelmässig in den 18. April umgeändert. 2. Die Ostergrenze, der 18. April, wird in den 17. April geändert, wenn die goldene Zahl grösser als 11, somit a > 10 ist. Sie haben folgenden Grund. Die Ostergrenze bewegt sich in dem 30tägigen Zeitraum vom 21. März bis 19. April einschliesslich. Wie aber die Tabellen S. 24 und 25 zeigen, gehören im julianischen Stil die 19 Ostervollmondstage der Zeit vom 21. März bis 18. April an: dieser Tag ist die letzte Ostergrenze, der 25. April der späteste denkbare Ostertermin. Elf Tage (der 23., 26., 28., 31. März, 3., 6., 8., 11., 14., 16. und 19. April) entbehren der Eigenschaft, Ostergrenze zu sein. Hingegen kommt im gregorianischen Kalender auch der 19. April als Ostervollmondstag vor, z. B. im Jahre 1905. Hier ist die goldene Zahl 6 (a = 5); ihr entspricht als julianische Ostergrenze der 10. April; für den gregorianischen Stil muss sie aber wegen der Mondgleichung um 4 Tage früher angesetzt werden, somit auf den 6. April, der infolge der Sonnengleichung (des Ausfalles von 13 Tagen) dem 19. April gregorianischen Stils gleich ist. Demnach ist hier der späteste denkbare Ostertag der 26. April (z. B. im Jahre 1981). Deshalb hätte man den Zeitraum für das Osterfest gegenüber der früheren Zeit um 1 Tag verlängern müssen. Aber man hielt am 25. April als spätestem Osterdatum fest aus zwei praktischen Gründen: einmal aus Rücksicht auf die durch den Gebrauch vieler Jahrhunderte ehrwürdige Festordnung der Kirche und auf die Einrichtung der liturgischen Bücher,[1] zweitens um die vielen Schwierigkeiten, die sich der Einführung des neuen Kalenders aus mancherlei Bedenken entgegenstellten, nicht noch durch die Vergrösserung der Osterfestzeit zu vermehren. Da nun das nächstvorhergehende Vollmondsdatum. der 20. März, als dem Winter zugehörig von der Osterzeit ausgeschlossen ist, so setzte man die Ostergrenze vom 19. auf den 18. April zurück (dadurch erhöht sich der Wert von δ und ε um 1, vermindert sich der von τ und d um 1; wir schreiben #16 und #0, *14 und *29). Diese Änderung machte aber noch eine zweite Sonderbestimmung notwendig. Da nämlich die Theorie des Cyklus das zweimalige Vorkommen derselben Zahl in derselben Reihe überhaupt ausschliesst, so muss, wenn mit dem in den 18. verwandelten 19. April in derselben Reihe der 18. April vorkommt, dieser durch den 17. April (der in der gleichen Reihe nie erscheint) ersetzt werden.


1 Christoph Clavius, ein deutscher Jesuit († 1612), der das Hauptwerk über den neuen Kalender verfasste (Romanii Calendarii a Gregorio XIII restituti explicatio, Rom 1603), sagt hierüber: "Ita nihil prorsus immutandum erit in breviariis ac missalibus, permanebuntque iidem termini paschales, quos sancti illi patres in concilio Nicaeno constituerunt."