[523]Die Polemik über die Gregorianische Kalenderreform.41

Mehr als alle übrigen wendet der Verfasser sein Augenmerk darauf, wie denn bei der voraussichtlichen Zurückweisung des Kalenders durch die Protestanten Ordnung in die Zeitrechnung gebracht werden könnte. Im Falle einer einhelligen Weigerung wünscht er, dass die beweglichen Feste von ihnen ganz beseitigt, dagegen das Sonnenjahr durch Auslassung von 10 Tagen mit dem Jahre der Papisten in Einklang gebracht werden solle. Wenn aber weder eine Vereinigung zwischen Katholiken und Protestanten, noch unter letzteren der angegebene Beschluss zu Stande kommen würde, so wünscht er, dass jeder nach seinem Gutdünken einen der beiden Kalender halten sollte, dabei aber müsste energisch dafür gesorgt werden, dass nicht noch ein dritter Modus hinzutrete.

Gleichfalls unter dem Übelstande ungenügender Information leidet das an den Landgrafen Wilhelm von Hessen gerichtete Gutachten des bekannten Martinus Chemnitius. [1] Wohl kennt derselbe Kalenderfragmente aus Danzig, Posen und München, aber daraus erfahre man blutwenig über das Wesen der Reform. Chemnitius ist übrigens derselben günstig gesinnt, denn indem er die Fehler des alten Kalenders entwickelt und auch von den Reformbestrebungen der früheren Zeiten spricht, [2] erkennt er ihren Nutzen und ihre Notwendigkeit vollständig an; auch teilt er nicht die Befürchtung, es werde durch die Auslassung von 10 Tagen große Verwirrung entstehen, denn 1583 würde ja .alles wieder im alten Geleise sein, wenn nur einhellig vorgegangen werden würde. Dagegen macht auch er aufmerksam, dass man ja mit einer etwaigen Annahme der Reform dem Papste keine Rechte über die evangelische Kirche einräume.

Noch im selben Jahre erfolgte aber auch von protestantischer Seite die vollste Zustimmung zur Reform,


1 Bericht vom newen Päpstischen Gregoriano Calendario an den Landgraffen zu Hessen, abgefasst 1582, gedruckt 1584: s. l.
2 Hiebei bringt Chemnitius die interessante Notiz, dass er beim Besuche der Bibliotheca Prutenica des Johannes Regiomontanus "Consilium de reformatione calendarii" gesehen habe. Das kann nur das von Regiomontanus beabsichtigte Werk: "De instauratione Kalendarii ecclesiae" sein, und dadurch wird meine (Vorgesch. d. Gregor. Kalenderref. pag. 370) ausgesprochene Vermutung von der geschehenen Abfassung desselben bestätigt.