[507]Die Polemik über die Gregorianische Kalenderreform.25

Der Kurfürst schlägt vor, im Falle, dass die andern Kurfürsten sich überhaupt der Sache geneigt zeigen, eine Deputation zusammenkommen zu lassen, um über ein einhelliges Vorgehen zu beraten; im andern Fall kann er dem Kaiser nicht raten, den Kalender zu publizieren. Am bedeutsamsten ist aber ohne Zweifel die Antwort Brandenburgs; der Kurfürst erklärt sich vollständig einverstanden, wenn der Kaiser den Kalender publiziere, denn dann gehe das Werk von ihm und nicht vom Papste aus. Nur meint er, dass die Frist bis zum Februar etwas kurz sein werde. Wie wenig der Kurfürst an einen Widerstand seitens seiner Glaubensgenossen dachte, beweist der Umstand, dass er schließlich dem Kaiser Ratschläge über den Modus der Publikation gibt; da die in Rom gedruckten Exemplare des Kalenders nirgends zu bekommen seien, so empfiehlt er, der Kaiser solle dieselben, versehen mit einer neuen zweckmäßigen Vorrede, nachdrucken und jedem der Stände eins oder mehrere Exemplare zukommen lassen. Im Gegensatz zu dieser zuvorkommenden und gewiss vernünftigen Haltung Brandenburgs ließ die Antwort des Kurfürsten von Sachsen bereits ahnen, dass die Sache nicht glatt ablaufen werde. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieselbe mit Zuziehung eines Theologen abgefasst ist, denn sie strotzt von Gelehrsamkeit. , Stets sei es Sache der Kaiser gewesen, die Zeitrechnung zu bestimmen; so habe Kaiser Julius (Caesar) den Kalender reformiert und Kaiser Karl neue Monatsnamen eingeführt; auch zu Nizäa haben die Konzilsväter dem Kaiser Konstantin nicht vorgreifen wollen, denn nur dadurch ist es zu erklären, dass sie nicht wieder den Kalender auf den Stand Christi zurückgeführt haben; sie wollten eben die früheren Jahre als kaiserliche Einrichtungen unverrückt lassen, und nur dem Befehle Konstantins gemäß den tobenden Osterstreit beseitigen. Der Papst habe also jetzt durchaus kein Recht, sich auf dieses Konzil zu berufen, denn damals und auch noch bis über das Konstanter Konzil hinaus stand der Papst unter den versammelten Vätern. So sehr nun auch der Kurfürst in der Absicht des Kaisers dessen väterliche Fürsorge für das Reich erkennt, so kommt ihm dieselbe doch bedenklich vor, nicht bloß wegen der großen Zerrüttung in kirchlichen und weltlichen Dingen, sondern auch, weil dadurch leicht dem Papste ein Eingriff in die Rechte und die Ehre des Reiches gestattet werden könnte.