12Kaltenbrunner.[494]

Aus gleichem Anlass wie Zarlinus schrieb der Bischof Hugolinus Martellus zwei Traktate, die beide 1582 zu Lüttich gedruckt worden sind. Die erste Arbeit dieses Bischofs ist dem Kardinal Sirlet gewidmet, der von Gregor XIII. mit der Ausführung der Kalenderreform betraut worden sei. Hugolinus Martellus ist Theologe und nur als solcher behandelt er die Frage. Die zyklische Rechnung heißt er stillschweigend gut, dagegen ist er durchaus nicht einverstanden, dass der Kalender auf den Stand des Nizänischen Konzils zurückgeführt werden sollte, sondern er will vielmehr durch eine Ausscheidung von 14 Tagen denselben auf seine ursprüngliche Gestalt zurückgebracht wissen. Um diese Frage drehen sich beide Schriften: [1] vor allem macht Martellus geltend, dass es müßig sei, sich da auf Autoritäten zu berufen, denn sicher sei doch die der Apostel und ihrer Schüler größer, als die des Nizänischen Konzils. Bezeichnend ist auch, dass Martellus den Utilitätsstandpunkt hervorhebt: er macht nämlich aufmerksam, dass man auf die Häretiker Rücksicht nehmen müsse, die schon wegen der starken Betonung des Nizänischen Konzils dem Kalender Opposition machen werden: würde man dagegen auf die Zeit Christi zurückgehen, so hätten sie in dieser Hinsicht keinen Anhaltspunkt zum Widerspruch. Diese Mahnung des katholischen Bischofs ist wohl zu beachten, denn er hat richtig vorhergesagt, und andererseits ist es die einzige katholische Stimme, die mit der künftigen Gegenpartei rechnet, Während sonst von Rom aus mit vollständiger Ausserachtlassung der Evangelischen vorgegangen wurde. [2] Auch die Arbeit des Musikdirektors bei St. Marco Josefus Zarlinus dreht sich vornehmlich um die von Martellus angeregte Frage der Reduzierung auf die Zeit Christi. Daneben geht aber dieser Autor, der ebenfalls den Kardinal Sirlet als die Hauptperson der Kalender-Kommission bezeichnet, auch auf die andern Punkte der Reform ein, aber in äusserst schwerfälliger, umständlicher Weise, sodass es uns nicht Wunder nehmen kann, wenn derlei Arbeiten von der Kommission nicht berücksichtigt wurden.


1 a) De anni integra in integrum restitutione unacum Apologia, quae est sacrorum temporum asaertio. b) Sacrorum temporum assertio.
2 Später hat sich H. Martellus doch mit der Reform befreundet, denn er schrieb eine "Chiave del Calendario Gregoriano" und nach Tarfuri (Istoria degli Scrittori nati nel Regno di Napoli 1752) hat er auch den Kalender gegen die Angriffe Maestlins und Scaligers verteidigt.