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Da die synodischen Mondmonate abwechselnd 30 und 29 Tage haben, so zählt der 2., 4., 6., 8., 10. und 12. Monat nur 29 Tage; es sind das die hohlen Monate. Diese können demgemäss nur 29 Epakten haben. Man hätte nun "eine der Endepakten 0 (= 30) oder 29 in ihnen unterdrücken können. Da aber bei der Kalenderreform das letzte Ostervollmondsdatum, 19. April, in den 18. und demgemäss das Neumondsdatum 6. April in den 5. verwandelt wurde, da ferner, wie wir noch sehen werden, der goldenen Zahl 8 die Epakte 25 und der in der Neumondstabelle (S. 24) ohne Unterbrechung folgenden goldenen Zahl 16 die Epakte 23 entspricht, so ist für die Epakte 24 in den hohlen Monaten des julianischen Kalenders kein Platz, auf Epakte 25 folgt 23, während in den vollen Monaten für sie Raum da ist (s. die erwähnte Tab.). Im gregorianischen Kalender kommt aber bei den zu erwähnenden Berechnungen auch Epakte 24 in den hohlen Monaten vor. Um nun keine wesentlichen Veränderungen zu veranlassen, setzte Glavius [1] die Epakte 24 neben 25, d. h. für beide Epakten setzte er die gleichen Mondphasendaten an. Diese Gleichstellung kommt in allen hohlen Mondmonaten vor; sie trifft im Sonnenjahr auf die Monate mit weniger als 31 Tagen und auf den Anfang des August. Ebenso wurde aus dem oben angegebenen Grunde und unter der angeführten Bedingung, wenn nämlich die goldene Zahl grösser als 11 ist, die Epakte 25 in 26 verwandelt; letzteres kommt vor z. B. in der Epaktenreihe der Jahre 1900 - 2199, 3100 - 3399, 3800 - 4099 (s. die Tabelle S. 39). Diese erhöhten Epakten bezeichnen wir mit +24 und +25.[2] So entsteht die Neumondstabelle des gregorianischen Kalenders S. 24. In derselben zeigen also die in der mit E überschriebenen Vertikalreihe stehenden Epakten die Kalendertage an, auf die in den betreffenden Jahren die Neumonde fallen. Z. B. die Epakte 6 neben dem 25. Januar und März, 23. Februar und April sagt: In einem Jahre mit der Epakte 6 ist am 25. Januar und März usw. Neumond, folglich am 7. Februar, 7. April usw. Vollmond. Hieraus kann man sich durch Weiterzählen mit 13 eine Vollmondstabelle anlogen, wie sie S. 25 für die Osterzeit enthält.

Die Epakten berechnen sich nun in dieser Weise: In den Jahren julianischen Stils mit der goldenen Zahl 1 tritt der erste Neumond am 23. Januar ein; demnach verteilen sich die 30 Tage des vorhergehenden Monats so, dass 22 dem Januar, die 8 ersten Tage dem Dezember angehören. Der Mond ist daher zu Beginn des betreffenden Jahres 8 Tage alt, d. h. die Epakte der Jahre mit der goldenen Zahl 1 ist 8;[3]


1 Lilio hatte einen anderen weniger geeigneten Ausweg versucht; der Vorschlag des Clavius wurde, weil er sich durch die Berechnungstheorie von selbst ergab, vorgezogen.
2 In den meisten kalendarischen Werken. auch in der Einleitung zum Missale Romanum, wo die Epakten meist mit lateinischen Zahlen bezeichnet werden, hat die Epakte 25 das Zeichen 25, während die ungeänderte Epakte 25 durch das lateinische Zahlzeichen ausgedrückt ist; oder es wird diese Ausnahmeepakte in anderer Farbe gedruckt als die übrigen Epakten. Hier mag noch erwähnt werden, dass in vielen neueren Brevieren und Missalien in der "Tabula paschalis nora reformata" diese Epakte an der falschen Stelle steht, da man sie nicht neben 26. wohin sie gehört, sondern neben 25 gesetzt hat. Dass dies auch in dem Breviar. Roman. Editio iubilaea Leoni XIII. dicata, 1901, der Fall ist, darauf hat mich Herr Pfarrer Wagner in Quaritz (Schlesien) aufmerksam gemacht.
3 In vielen chronologischen Werken findet sich bei Bestimmung der Epakte eine verwirrende Inkonsequenz: die julianische Epakte wird für den 1. Januar so berechnet, dass nach dem Vorgange der Alexandriner (vgl. Dionysius Exiguus bei Migne LXVII S. 504) dieser Tag mit eingeschlossen wird, dass die Epaktenreihe also besteht aus den Zahlen 9, 20, 1 ....16, 27, während die gregorianische Epakte den Anfang des ersten Jahrestages berücksichtigt, daher die Zahl 8 - u (nicht 9 - u) ist. Diese störende Ungleichmässigkeit haben wir vermieden durch Festhalten desselben Ausgangspunktes im julianischen und gregorianischen Stil.